Rechnungen · 7 Min. Lesezeit

Rechnung für Handwerksleistungen: Beispiel mit Material und Arbeitszeit

Eine Handwerker-Rechnung kann mehr, als nur Geld einzufordern. Wenn du Material und Arbeitszeit richtig trennst, schenkst du deinem Privatkunden eine Steuerersparnis. Hier ist das Beispiel zum Nachbauen.

ES

Emre Sakalli

Gründer von DemandHub

Es gibt einen Grund, warum gute Handwerker auf ihren Rechnungen Material und Arbeitszeit getrennt ausweisen, und es ist nicht nur Ordnungsliebe. Für deine Privatkunden steckt darin bares Geld: Lohnkosten für Handwerkerleistungen sind teilweise von der Einkommensteuer absetzbar. Wer das auf der Rechnung sauber abbildet, hat zufriedenere Kunden und einen echten Wettbewerbsvorteil.

Warum die Trennung wichtig ist: §35a EStG

Nach §35a EStG können Privatpersonen einen Teil der Lohnkosten für Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung direkt von ihrer Steuerschuld abziehen (20 % der Arbeitskosten, gedeckelt auf einen Höchstbetrag pro Jahr). Der Haken: Es zählen nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Und das Finanzamt erkennt das nur an, wenn diese Kosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind.

Heißt für dich: Eine Rechnung, auf der nur "Badsanierung pauschal 6.000 €" steht, bringt deinem Kunden steuerlich nichts. Eine, die Material und Arbeit trennt, schon. Und noch eine Bedingung: die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, nicht bar.

Warum sich das lohnt

Ein Kunde, dem du durch die richtige Rechnung 50 oder 100 € Steuerersparnis verschaffst, erinnert sich an dich. Das ist Marketing, das nichts kostet außer ein bisschen Sorgfalt beim Aufbau der Rechnung. Viele Handwerker verschenken diesen Vorteil aus reiner Bequemlichkeit.

Das Beispiel: Heizungsmonteur Frank aus Kassel

Frank tauscht bei Familie Roth eine alte Umwälzpumpe und wartet die Heizung. So baut er seine Rechnung auf:

  • Material: Hocheffizienzpumpe (210 €), Dichtungen und Kleinmaterial (28 €) = 238 € netto
  • Arbeitszeit: Demontage und Montage, 2,5 Std. à 62 € = 155 € netto
  • Anfahrt: Pauschale 25 € netto

Frank summiert das so, dass der Kunde sofort sieht, was Lohn und was Material ist:

  1. Summe Arbeits- und Fahrtkosten (netto): 180 €
  2. Summe Material (netto): 238 €
  3. Netto gesamt: 418 €, zzgl. 19 % USt (79,42 €)
  4. Rechnungsbetrag: 497,42 €

Familie Roth kann jetzt die Arbeits- und Fahrtkosten (samt der darauf entfallenden Umsatzsteuer) in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das ist ein kleiner Aufwand für Frank, aber ein echter Mehrwert, über den sich der Kunde freut und ihn weiterempfiehlt.

Was zählt als absetzbare Arbeitskosten?

Viele Handwerker sind unsicher, was genau in den absetzbaren Topf gehört. Die gute Nachricht: es ist mehr, als die meisten denken. Begünstigt sind nicht nur die reine Arbeitszeit am Objekt, sondern auch:

  • Fahrt- und Anfahrtskosten zum Kunden
  • Maschinen- und Gerätekosten, die du extra ausweist
  • Verbrauchsmittel, die direkt mit der Arbeit zusammenhängen (zum Beispiel Schmiermittel)

Nicht absetzbar ist dagegen das eigentliche Material, also bei Frank die Pumpe selbst. Genau deshalb ist die saubere Trennung so wertvoll: je mehr du korrekt als Arbeitskosten ausweist, desto größer die Ersparnis für deinen Kunden. Mogeln solltest du dabei nicht, aber vollständig und korrekt aufschlüsseln lohnt sich für beide Seiten.

Achtung beim Material-Anteil

Der §35a-Abzug gilt nur für Leistungen im Haushalt des Kunden, nicht für Neubauten, und nur für die Lohnkosten. Reine Materiallieferungen ohne Arbeitsleistung fallen nicht darunter. Im Zweifel sollte dein Kunde das mit seinem Steuerberater klären.

Pflichtangaben nicht vergessen

Bei aller Aufschlüsselung bleiben die normalen Regeln: Deine Handwerker-Rechnung muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten, also Name, Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum und so weiter. Die Trennung von Material und Arbeit kommt obendrauf, sie ersetzt keine Pflichtangabe.

Wenn du Kleinunternehmer bist

Auch als Kleinunternehmer nach §19 kannst und solltest du Material und Arbeit trennen. Du weist nur keine Umsatzsteuer aus, sondern setzt den entsprechenden Hinweis. Dein Kunde kann die Lohnkosten trotzdem nach §35a geltend machen. Details zum §19-Modus in Kleinunternehmer §19 UStG.

Die häufigsten Fehler

  • Alles in eine Pauschale packen. Bequem für dich, aber der Kunde verliert die Steuerersparnis und merkt das oft erst beim Steuerberater.
  • Barzahlung anbieten. Bei Barzahlung erkennt das Finanzamt den §35a-Abzug nicht an. Bestehe auf Überweisung, das ist auch für dich sauberer.
  • Material und Arbeit vermischen. "Pumpe inkl. Einbau: 365 €" hilft niemandem. Trenn die Posten.

Take-away

Eine gute Handwerker-Rechnung trennt Material von Arbeits- und Fahrtkosten, denn nur die Lohnkosten kann dein Privatkunde nach §35a EStG von der Steuer absetzen, und auch nur bei Überweisung. Diese Trennung kostet dich kaum Aufwand, macht dich aber zum Handwerker, den man weiterempfiehlt. Damit du die Positionen nicht jedes Mal mühsam zusammenrechnest, übernimmt das ein Tool wie DemandHub: Material und Arbeitszeit als getrennte Positionen erfassen, die Summen und die Umsatzsteuer rechnet die App automatisch korrekt aus. Dies ist allgemeine Information, kein Ersatz für eine Steuerberatung.

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